bKV-Konzept für Ihr Unternehmen prüfen lassen – unabhängig beraten durch L&G Finanzkontor in Haren.
bKV-Beratung für Arbeitgeber – L&G Finanzkontor GmbH & Co. KG
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein moderner Mitarbeiterbenefit: Ihr Unternehmen finanziert eine private Zusatzabsicherung für Mitarbeitende und stärkt damit Gesundheit, Wertschätzung und Bindung.
Gerade im Wettbewerb um Fachkräfte zählt ein Benefit, der direkt spürbar ist.
Je nach Tarif profitieren Mitarbeitende beispielsweise von Erstattungen für Zahnleistungen, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktikerleistungen, Arznei- und Heilmittel oder stationäre Zusatzleistungen.
Wir prüfen für Sie, welche bKV-Lösung fachlich, steuerlich und organisatorisch zu Ihrem Unternehmen passt.
Die bKV ist für Beschäftigte unmittelbar nutzbar und zeigt Wertschätzung jenseits klassischer Gehaltsbestandteile.
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge können unter Voraussetzungen als Sachbezug bis 50 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
Viele Gruppenlösungen ermöglichen den Zugang zu privaten Zusatzleistungen – häufig ohne individuelle Gesundheitsprüfung.
Wir vergleichen Budgettarife, Bausteinlösungen und Arbeitgebermodelle und achten auf Umsetzung, Kommunikation und Lohnabrechnung.
Wichtig: Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze. Werden bKV-Beitrag und weitere Sachbezüge zusammen überschritten, kann der gesamte Sachbezug steuer- und sozialversicherungspflichtig werden. Eine Abstimmung mit Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung ist vor Einführung empfehlenswert.
GESUNDHEITSBUDGET
Mitarbeitende erhalten ein jährliches Budget und nutzen es flexibel, zum Beispiel für
Zahnbehandlung, Sehhilfen, Vorsorge, Heilmittel oder alternative Heilmethoden.
LEISTUNGSBAUSTEINE
Sie wählen gezielt Bereiche aus, etwa Zahn, ambulante Zusatzleistungen, stationäre Wahlleistungen
oder Vorsorge.
ARBEITGEBERFINANZIERTE bKV
Das Unternehmen übernimmt den Beitrag. Dieses Modell ist besonders klar in der Kommunikation und
kann steuerlich begünstigt sein.
KOMBINIERTE MODELLE
Je nach Anbieter können Arbeitgeberleistung und optionale Ergänzungen durch Mitarbeitende kombiniert
werden.
1. Bedarf klären: Mitarbeiterzahl, Budget, vorhandene Benefits und Zielsetzung
erfassen.
2. Tarife vergleichen: Gesundheitsbudget, Bausteine, Mindestgrößen, Leistungsausschlüsse
und Verwaltung prüfen.
3. Steuer- und Lohnabrechnung abstimmen: Sachbezug, Freigrenze, bestehende Benefits und
Dokumentation berücksichtigen.
4. Mitarbeitende informieren: Einführung verständlich kommunizieren und
Leistungsabwicklung möglichst einfach halten.
Eine betriebliche Krankenversicherung ist eine private Zusatzabsicherung über den Arbeitgeber. Sie ergänzt die gesetzliche oder private Krankenversicherung der Mitarbeitenden um definierte Zusatzleistungen.
Nein. Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit kommt insbesondere in Betracht, wenn die bKV als Sachbezug gestaltet ist und die monatliche Freigrenze von 50 € inklusive weiterer Sachbezüge nicht überschritten wird.
Bei vielen bKV-Gruppenlösungen ist der Zugang ohne individuelle Gesundheitsprüfung möglich. Die konkrete Regelung hängt vom Versicherer, Tarif und Kollektiv ab.
Das hängt vom Anbieter ab. Viele Konzepte starten bereits bei kleinen Belegschaften. Entscheidend sind Mitarbeiterzahl, Budget, gewünschte Leistungen und die einfache Administration.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Vor Einführung einer bKV sollten die konkrete Ausgestaltung und Lohnabrechnung individuell geprüft werden.